Sachverständigengutachten IT-Sicherheit

Antworten auf Ihre Beweisfragen

Ihr Bedarf

Für interne oder externe Zwecke, z.B. im Rahmen gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitfälle mit Bezug zu IT-Systemen benötigen Sie ein Gutachten für IT-Sicherheit von externen, unabhängigen und neutralen Sachverständigen für IT-Sicherheit.

Unsere Expertise für Sie

Unsere IT-Sachverständigen erstatten regelmäßig Gutachten im besonderen Tätigkeitsschwerpunkt IT-Sicherheit, typischerweise im Nachgang zu eigenen Untersuchungen zur IT-Sicherheit zur Darstellung unserer Feststellungen in Gutachtenform.

Da wir routinemäßig IT-Sicherheitskonzepte erstellen und IT-Sicherheitsvorfälle untersuchen, verfügen wir auch über umfängliche praxisbezogene Erfahrungen in diesem Gebiet.

Daneben erstellen wir auch Gutachten zum Tätigkeitsschwerpunkt IT-Forensik sowie zu allen Themen aus dem Bereich der Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung.

Unsere Sachverständigen haben in den letzten 10 Jahren deutschlandweit eine Vielzahl von Gutachten für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Landes- und Bundesbehörden, Unternehmen von "klein" bis "DAX30" sowie für Privatpersonen erstellt.

Bei besonders umfangreichen Aufgabenstellungen oder fachfremden Teilaufgaben arbeiten wir in interdisziplinären Teams mit anderen Sachverständigen und Experten zusammen.

Häufige Themen

Themen von uns erstellter Gutachten sind z.B.:

  • Beurteilung der Angemessenheit umgesetzter Schutzmaßnahmen
  • Begutachtung von Managementsystemen für Informationssicherheit
  • Präventive Untersuchung von Software (Malware-Analyse)
  • Risikobeurteilung und Schwachstellenanalyse in IT-Systemen, Netzwerken und den zugehörigen Unternehmen / Organisationen
  • Penetrationstests, Code-Reviews

Typische Fragestellungen

 Dabei beantworten wir Fragestellungen wie:

  • In welchem Maße ist unser Unternehmen angreifbar und wo liegen besondere Schwachpunkte?
  • Sind unsere Systeme frei von Konfigurationsfehlern?
  • Entspricht das ISMS den (expliziten/impliziten) Anforderungen des Unternehmens? Welche Abweichungen und Mängel bestehen?
  • Können Dritte auf Kundendaten/Forschungsdaten/Rechnungsdaten/... zugreifen?
  • Entsprechen die vorhandenen Berechtigungskonzepte den expliziten/impliziten Anforderungen?

Handeln Sie rechtzeitig!

Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an einem Gutachten ohne zu zögern an unsere Ansprechpartner. Eine kurze unverbindliche Erörterung des Falles und Ihrer Fragestellung ist kostenfrei. Oft können bei einem Erstgespräch Möglichkeiten und Erfolgsaussichten bereits grob abgeschätzt, Ihre Zielsetzung und Ihr Bedarf gemeinsam erörtert und so letztlich eine bedarfsgerechte Beauftragung besprochen werden.

Ihr Ansprechpartner

wundram

Martin Wundram
Tel.: 0221-6 77 86 95-2
E-Mail: wundram@digitrace.de