Für interne oder externe Zwecke, z.B. im Rahmen gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitfälle mit Bezug zu IT-Systemen benötigen Sie ein Gutachten für IT-Sicherheit von externen, unabhängigen und neutralen Sachverständigen für IT-Sicherheit.
Unsere IT-Sachverständigen erstatten regelmäßig Gutachten im besonderen Tätigkeitsschwerpunkt IT-Sicherheit, typischerweise im Nachgang zu eigenen Untersuchungen zur IT-Sicherheit zur Darstellung unserer Feststellungen in Gutachtenform.
Da wir routinemäßig IT-Sicherheitskonzepte erstellen und IT-Sicherheitsvorfälle untersuchen, verfügen wir auch über umfängliche praxisbezogene Erfahrungen in diesem Gebiet.
Daneben erstellen wir auch Gutachten zum Tätigkeitsschwerpunkt IT-Forensik sowie zu allen Themen aus dem Bereich der Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung.
Unsere Sachverständigen haben in den letzten 10 Jahren deutschlandweit eine Vielzahl von Gutachten für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Landes- und Bundesbehörden, Unternehmen von "klein" bis "DAX30" sowie für Privatpersonen erstellt.
Bei besonders umfangreichen Aufgabenstellungen oder fachfremden Teilaufgaben arbeiten wir in interdisziplinären Teams mit anderen Sachverständigen und Experten zusammen.
Themen von uns erstellter Gutachten sind z.B.:
Dabei beantworten wir Fragestellungen wie:
Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an einem Gutachten ohne zu zögern an unsere Ansprechpartner. Eine kurze unverbindliche Erörterung des Falles und Ihrer Fragestellung ist kostenfrei. Oft können bei einem Erstgespräch Möglichkeiten und Erfolgsaussichten bereits grob abgeschätzt, Ihre Zielsetzung und Ihr Bedarf gemeinsam erörtert und so letztlich eine bedarfsgerechte Beauftragung besprochen werden.